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Honorar

Schildern Sie uns Ihr individuelles Anliegen.
Wir informieren Sie dann vor der Tätigkeitsaufnahme darüber, was Sie finanziell erwartet.

In der Regel gestaltet sich unsere Vergütung nach den folgenden Grundsätzen:

Rechtsschutz­versicherung

Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, rechnen wir unser Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei.

Beratung und Prüfung der Erfolgs­aussichten

  • Bei Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages kostenlose Erstberatung.
  • In allen übrigen arbeitsrechtlichen Fällen: Erstberatungsgespräch 190,00 € netto zzgl. gesetzl. MwSt

Nach Prüfung der Rechtslage werden wir Sie über die Erfolgsaussichten Ihres Falles informieren und Ihnen dann einen konkreten Vorschlag zur weiteren Vorge-hensweise unterbreiten.

Gerichtliche und außer­gerichtliche Tätigkeiten

Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf der Grundlage der gesetzlichen Gegenstandswerte ab. Im Übrigen erfolgt eine Zeit- oder Pauschalvergütung nach Vereinbarung.