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Über uns
Wir sind seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2003 schwerpunktmäßig auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht garantiert die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.
Wir beraten und vertreten ganz bewusst lagerübergreifend Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber. Deswegen kennen wir die Strategien, Möglichkeiten und Grenzen von beiden Seiten. Den Verhandlungspartner zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Wir arbeiten schnell, effizient und pragmatisch.
Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie umfassend betreut, verständlich berät und Ihnen jederzeit mit Ihrem Anliegen und Ihren Fragen zur Verfügung steht.
Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Marx wurde von dem FAZ-Institut als „Top-Anwalt 2027 im Arbeitsrecht" ausgezeichnet.
Informationen zu Methodik und den Auswahlkriterien finden Sie direkt beim FAZ-Institut unter https://topanwalt.faz.net/
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