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Erika Ortmanns-Müller

Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft

    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Vereins- und Verbandsrecht
    • Allgemeines Vertragsrecht
    • Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Breisgau
    • Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe (Amts- und Landgericht Karlsruhe)
    • Seit 1982 als Anwältin im Raum Karlsruhe tätig
    • 1982 – 1989 Lehrkraft für Fachkundeunterricht an der Karlsruher Berufsschule
    • 2011 erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht
    • Seit 2014 in eigener Kanzlei in Karlsruhe

    Auch nach vielen Berufsjahren übe ich meinen Beruf gerne aus. Dabei ist es mir wichtig, meinen Mandanten nicht nur die jeweilige Rechtslage verständlich und realistisch darzustellen, sondern auch sinnvolle Lösungen anzubieten, die dem Mandanten in seiner jeweiligen Situation rechtlich, aber auch wirtschaftlich und/oder persönlich weiterhelfen.

    • Eheverträge/Scheidungsfolgenvereinbarungen
    • Testamentsgestaltung/Behindertentestament
    • Vorsorgerecht/Patientenverfügung/Seniorenrecht
    • Vereins- und Verbandsrecht
    • Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienanwälte im Deutschen Anwaltsverein
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im Deutschen Anwaltsverein
    • Mitglied im Deutschen Juristinnenbund (DJB)

    Erbrecht nach EU-Vorgabe - Bei Sachverhalt mit Auslandsberührung Verträge rechtlich prüfen lassen!
    Der Sonntag vom 04.12.2016, Rechtsanwältin Erika Ortmanns-Müller

    Viele Patientenverfügungen unwirksam!
    Der Sonntag vom 02.10.2016, Rechtsanwältin Erika Ortmanns-Müller

Ihre Anwälte

Hans-Jürgen Marx

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
 „Man muss die Dinge so einfach gestalten wie möglich, aber nicht einfacher”
(Albert Einstein)

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Ulrike Bitsch

Rechtsanwältin
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.”
(Dieter Hildebrandt)

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Erika Ortmanns-Müller

Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.”
(Mahatma Gandhi 1869 – 1948)

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