Nach Prüfung der Rechtslage werden wir Sie über die Erfolgsaussichten Ihres Falles informieren und Ihnen dann einen konkreten Vorschlag zur weiteren Vorge-hensweise unterbreiten.
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf der Grundlage der gesetzlichen Gegenstandswerte ab. Im Übrigen erfolgt eine Zeit- oder Pauschalvergütung nach Vereinbarung.
Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, rechnen wir unser Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei.