Kosten / Vergütung

Schildern Sie uns Ihr individuelles Anliegen. Wir informieren Sie dann vor der Tätigkeitsaufnahme darüber, was Sie finanziell erwartet.

In der Regel gestaltet sich unsere Vergütung nach den folgenden Grundsätzen:

Beratung und Prüfung der Erfolgsaussichten

Für ein Erstberatungsgespräch berechnen wir einen Betrag in Höhe von 178,50 € (inklusive Umsatzsteuer). An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 226,10 € (inklusive Umsatzsteuer) vorsieht. Nach Prüfung der Rechtslage werden wir Sie über die Erfolgsaussichten Ihres Falles informieren und Ihnen dann einen konkreten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.

Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten

Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf der Grundlage der gesetzlichen Gegenstandswerte ab. Im Übrigen erfolgt eine Zeit- oder Pauschalvergütung nach Vereinbarung.

Rechtsschutzversicherung

Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, rechnen wir unser Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei.